Bitte aktivieren Sie JavaScript, damit die Seite funktioniert. Seminare ▷ mit Fachexperten der KommunalplusBildung

Novellierungen der Straßenverkehrs-Ordnung 2016/2017

Kurzbeschreibung

Am 14. Dezember 2016 ist die vieldiskutierte Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten, mit der vor allem die Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen im Bereich von Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen leichter möglich oder sogar die Regel sein soll. Weitere Einzelheiten zur Umsetzung der bedeutsamen Neuregelung sind seit dem 30. Mai 2017 in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) geregelt. Gleichzeitig ist der neue Katalog der Verkehrszeichen in Kraft getreten, der mit zahlreichen formalen und inhaltlichen Neuregelungen den alten Verkehrszeichenkatalog von 1992 ablöst.

Bereits seit dem 26. September 2015 gelten die Neuregelungen der StVO und der VwV-StVO, die auf Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes Regelungen für Städte und Gemeinden beinhalten, um elektrisch betriebene Fahrzeuge auf vielfältige Weise im Straßenverkehr zu bevorrechtigen.

Gewinnen Sie in unserem Seminar einen vertieften Einblick in die neue Rechtsmaterie und informieren Sie sich insbesondere zum Thema Elektromobilität anhand von ersten Praxisbeispielen über die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr.

Diskutieren Sie mit unserem Experten zu den aktuellen Rechts- und Praxisfragen des Straßenverkehrsrechts.

Seminarinhalt

Zielgruppe:  

 

Mitarbeiter/innen der Straßenverkehrsbehörden, der Planungs-, Rechts- und Ordnungsämter sowie der kommunalen Parkraumüberwachung.

 

 

 

Referent:

Rupert Schubert

 

Referatsleiter und stellv. Abteilungsleiter, Behörde für Inneres und Sport, Amt für innere Verwaltung und Planung, Abteilung Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs, Referat Straßenverkehrs-Ordnung und straßenverkehrsbehördliche Planung, Freie und Hansestadt Hamburg; Mitglied im BFLA-StVO, Autorentätigkeit: „StVOaktuell“, Loseblatt-Kommentar; „StVO mit Kommentar“ (2013), 20. Auflage; Beirat der Zeitschrift „Verkehrsdienst“, alle im Vogel-Verlag. Mitautor „Münchner Kommentar zum Straßenverkehrsrecht“, Band 1, Verlag C.H. Beck.

 

 

 

Themen:  

Teil I StVO-Novellen 2016 und 2017

 

  • Vorgeschichte
  • Tempo 30 vor Kitas, Schulen pp

o   Voraussetzungen

o   Ermessen

o   Beschilderung

  • Rettungsgasse
  • Begleitung Rad fahrender Kinder
  • E-Bikes
  • Handy-Verbot
  • Stärkung der Fußgängerrechte bei Straßenüberquerungen

 

Teil II Elektromobilität

  • Vorgeschichte
  • Ziele
  • Gesetzgebungskompetenz
  • Bevorrechtigte Fahrzeuge
  • Bevorrechtigungen

o   Ruhender Verkehr

o   Fließender Verkehr

o   Parkgebühren

  • Kennzeichnung nach FZV
  • Übergangsregelung
  • Befristung
  • Praxis- und Anwendungsbeispiele

o   Beschilderung an Ladestellen

o   Sonstige Beschilderungen

o   Gebührenbefreiung

o   Ordnungswidrigkeiten

 

Teil III Weitere aktuelle Rechts- und Praxisfragen

 

  • Neuer Katalog der Verkehrszeichen (VzKat)
  • Förderung des Radverkehrs

o   Rechtsprechung zur Radwegebenutzungspflicht

o   Ausgestaltung und Beschilderung von Fahrradstraßen

o   Rechtsprobleme bei Schutzstreifen und Radfahrstreifen

  • Tempo 30 zum Lärmschutz
  • Bewohnerparken, Möglichkeiten und Grenzen
  • Kleinstfahrzeuge (Querparken, Sonderparkflächen)
  • Lichtung des Schilderwaldes, Verkehrsschauen
  • Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen (2. Rettungsweg)
  • Dieselfahr- und Durchfahrtsverbote

Gerne können Sie uns für eine gezielte Vorbereitung zu Teil III

Ihre Fragen und besonderen Themenwünsche mailen, die wir

dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

                                                          

    

Details

Seminar
Novellierungen der Straßenverkehrs-Ordnung 2016/2017 - und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur STVO
ID
0001191
Termin
06.09.2018 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
06.09.2018 - 10:00 Uhr
Ort
Ghotel

Preis

290,00 Euro (USt. befreit) - Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
390,00 Euro (USt. befreit) - Andere
50,00 Euro (USt. befreit) - Auszubildende