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Heizkosten rechtssicher umlegen und korrekt abrechnen

Kurzbeschreibung

Obwohl seit 2009 alle Heizkostenabrechnungen der verschärften Heizkostenverordnung entsprechen müssen, zeigen sich in der Tagespraxis ständig gravierende Fehler. Schon bei Mietabschluss werden oft die Weichen falsch gestellt. Hinzu kommen handwerkliche Mängel beim Einbau der Erfassungsgeräte, die vielfach erst zu spät ans Licht kommen. Erschwert wird das Ganze durch das seit 2015 geltende Mess- und Eichgesetz. Hinzu tritt eine ständig umfangreichere Rechtsprechung, wodurch die Anforderungen für die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten erheblich angestiegen sind.

  • So dürfen z. B. Warmwasserkosten nicht mehr nach der alten 18 % -Regelung umgelegt werden.
  • Die Inbetriebnahme neuer Wärmezähler sollte gem. der technischen Richtlinie TR-K9 erfolgen und muss ebenso wie die Inbetriebnahme neuer Kalt- oder Warmwasserzähler der Behörde gemeldet werden.
  • Werden die Anzeigen abgelaufener Zähler verwendet, droht ein Bußgeld.
  • Je nach Gebäudealter muss der Vermieter die Kosten für die Raumbeheizung zu 70% nach Verbrauch abrechnen.
  • Für Vermieter nachteilig ist vor allem, dass der Wohn- und Gewerberaummieter seine Heizkosten nach dem Gesetz (!) um 15 % kürzen kann, wenn diese nicht korrekt abgerechnet werden. So etwa, wenn gar keine oder unzulässige Geräte installiert sind.

Die Risiken von erheblichen Verlusten können Sie nur durch allerhöchste Genauigkeit bei der technischen Installation und der Abrechnung vermeiden. Das dazu erforderliche Wissen vermittelt dieses Seminar und hilft Ihnen so, drohende Verluste sowie Konflikte mit der Mieterschaft zu vermeiden.

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen behandelt unser Referent, Herr Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer, in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise. Das dazu erforderliche Wissen vermittelt dieses Seminar und hilft Ihnen so, drohende Verluste sowie Konflikte mit der Mieterschaft zu vermeiden.

Gerne können Sie uns kurzgefasste Fragen zum Seminar auch vorab per E-Mail senden, die wir dann an den Referenten zur Behandlung im Seminar weiterleiten werden.

Seminarinhalt

A. Einführung

   1. Ein erster Überblick

   2. Erfassen und Verteilen der Heizkosten

   3. Das neue Eichrecht

   4. Fehler beim Geräteeinbau

   5. Umlage und Abrechnung der Heizkosten

 

B. Betriebskosten und Miete

   1. Formularverträge

   2. Einschränkungen der Heizkostenumlage

   3. Die Heizkosten

   4. Fernwärme und Contracting

Exkurs: Contracting nach § 556c BGB

 

C. Zahlung und Abrechnung

   1. Ablesen der Geräte

   2. Vorauszahlungen auf die Betriebskosten

   3. Erhöhung der Betriebskosten

   4. Erhöhung der Vorauszahlungen

   5. Abrechnungsmaßstäbe

   6. Abrechnung

   7. Fehler der Abrechnung

   8. Abrechnung im Jahresturnus

   9. Wegfall von Nachforderungen

   10. Einwendungsrecht des Mieters    

   11. Fälligkeit der Zahlungen

   12. Warmwasser

   13. Verbundene Anlagen (Wärmezählerpflicht, Wärmezähler-

         Richtlinie)

 

Exkurs: Die neue Trinkwasser-Verordnung von Januar 2018

  

D. Sonderfälle

     1. Geräteausfall

     2. Nutzerwechsel

     3. Ausnahmen

     4. Bestandsschutz

     5. Kürzungsrecht des Mieters

 

Details

Seminar
Heizkosten rechtssicher umlegen und korrekt abrechnen
ID
0001221
Termin
03.06.2019 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
03.06.2019 - 10:00 Uhr
Ort
Liudgerhaus

Preis

290,00 Euro (USt. befreit) - Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
390,00 Euro (USt. befreit) - Andere
50,00 Euro (USt. befreit) - Auszubildende