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Die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach § 2b UStG

Kurzbeschreibung

Die Umsatzsteuer hat in den letzten Jahren wesentlich an Relevanz für die öffentliche Verwaltung zugenommen. Spätestens ab dem Jahr 2021 unterliegen die Leistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts auch außerhalb ihrer Betriebe gewerblicher Art grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht.  

Da es den meisten öffentlichen Verwaltungen kurzfristigen nicht möglich sein wird, steuerliche Fachkräfte einzustellen, ist die Fortbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich notwendig. Im Seminar werden die Grundlagen der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts vermittelt. Dabei steht der § 2b UstG im Mittelpunkt, der in seinen Inhalten und Auswirkungen umfassend betrachtet wird. Den Teilnehmern wird somit das nötige Wissen zur Einordnung von Leistungen hinsichtlich einer möglichen Umsatzsteuerpflicht nähergebracht. Mithilfe von Beispielen werden die zu bewertenden Kriterien anwenderorientiert erläutert. Ein umfassendes Übungsbeispiel am Ende des Seminars rundet die Veranstaltung ab.

Seminarinhalt

Ziel und System der Umsatzsteuer

Ursachen der Gesetzesänderung § 2b UstG (MwStSystRL)

§ 2b UstG

  • Unternehmereigenschaft der juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Hoheitliche Aufgaben und Ausübung öffentlicher Gewalt
  • Abgrenzung öffentlich-rechtlicher / privatrechtlicher Vertrag
  • Marktrelevanz von Leistungen
  • Wettbewerbsverzerrungen
  • Steuerfreie Tätigkeiten
  • Zusammenarbeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts
  • Katalogtätigkeiten nach § 2b Absatz 4 UStG

Prüfschema

Vorsteuerabzug

Details

Seminar
Die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach § 2b UStG
ID
0001224
Termin
07.05.2019 - von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Anmeldeschluss
07.05.2019 - 10:00 Uhr
Ort
Liudgerhaus

Preis

290,00 Euro (USt. befreit) Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
390,00 Euro (USt. befreit) Andere
50,00 Euro (USt. befreit) Auszubildende