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Wirtschaftlichkeitsberechnung von Bauvorhaben

Kurzbeschreibung

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt bereits Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln fest. Die Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder (§ 7 BHO und LHO) als auch der Kommunen (KomHKVO) verpflichten darüber hinaus zur Erstellung von vergleichenden Wrtschaftlichkeitsuntersuchungen für alle finanzwirksamen Maßnahmen.

 Innerhalb öffentlicher Verwaltungen stehen die Fachbereiche Hoch- und Tiefbau mit einer Vielzahl unterschiedlicher Investitions-, Erhaltungs- und Sanierungsvorhaben im Fokus für die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Die Investitionsentscheidungen haben einen langfristigen und erheblichen Einfluss auf die kommunalen Haushalte. Die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen stellt spezielle Anforderungen an die Verantwortlichen und erfordert oftmals einen höheren zeitlichen Aufwand. Die Ergebnisse führen aber zu wirtschaftlicheren Entscheidungen, hohen Einsparpotentialen und langfristig optimierter Ressourcennutzung.

In diesem praxisnahen Seminar werden Ihnen die gesetzlichen und methodischen Grundlagen für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vermittelt und die Erstellung anhand unterschiedlicher Investitionsbeispiele geübt. Mit aktuellen Projektbeispielen aus dem kommunalen Hoch- und Tiefbau werden verschiedene Handlungsmöglichkeiten und Risiken bei der Erarbeitung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen aufgezeigt. Zusätzlich werden wichtige Hinweise zur Prüfung vorliegender Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit finanzwirksamer Maßnahmen gegeben.

Sie lernen

  • die Anwendung quantitativer und qualitativer Verfahren für jedes Investitionsvorhaben,
  • die plausible und nachvollziehbare Herleitung von Daten für Wirtschaftlichkeitsvergleiche,
  • die kritische Nutzenbeurteilung von kommunalen Hoch- und Tiefbauvorhaben.

 

Sie erhalten

  • das umfassende Wissen und die Methodensicherheit für die gesetzeskonforme Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen,
  • detaillierte Hinweise zur Ausgestaltung von Richtlinien und Dienstanweisungen,
  • Praxiswissen und Tipps aus erster Hand für die Prüfung und Beurteilung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.

Seminarinhalt

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im öffentlichen Sektor

  • Begründung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Rechtliche Grundlagen (NKomVG, KomHKVO, Ausführungserlass)
  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zwischen privatem und öffentlichem Sektor im Vergleich
  • Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im öffentlichen Sektor: Umfang, Zeitpunkt, Methodik
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Beschaffungswesen

 

Methodische Grundlagen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

  • Statische Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im kurzen Überblick
  • Dynamische Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Schwerpunkt): Beispiele und Übungen
  • Nutzwertanalysen (Schwerpunkt): Beispiele und Übungen
  • Vorstellung von Standardkostenwerken aus Behörden (v.a. KBA-Zahlenwerk, BMF-Rundschreiben, BKI Baukosteninformationszentrum)
  • Strukturierte Erfassung von Daten für die WiBe unter Verwendung von spezifischen Kriterienkatalogen für Hoch- und Tiefbau
  • Ermittlung von Preisindizes, Identifizierung und Bewertung von Investitionsrisiken

 

Vorstellung der Software WiBe-Kalkulator

  • Das Benutzerkonzept
  • Aufbau und Funktionsweise der Software

-   Projekt/Kalkulation anlegen

-   Kriterien auswählen

-   Alternativen/Versionen erzeugen

-   Berichte drucken

  • Übung mit der Software: Erstellung einer eigenen WiBe auf Basis eines Fallbeispiels aus dem Bereich Hochbau (DIN 276 und DIN 18960)

 

Prüfung von Beispielen des kommunalen Hoch- und Tiefbaus

                                                                                                                    

Details

Seminar
Wirtschaftlichkeitsberechnung von Bauvorhaben
ID
0001233
Termin
05.09.2019 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
06.09.2019 - von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Anmeldeschluss
05.09.2019 - 10:00 Uhr
Ort
Franz-Hitze-Haus

Preis

420,00 Euro (USt. befreit) Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
520,00 Euro (USt. befreit) Andere
90,00 Euro (USt. befreit) Auszubildende