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Bestattung durch die Gemeinde - leicht gemacht

Dr. Thomas Horn

Ihr Dozent bei diesem Seminar

Seminarinhalt

Bestattungspflicht der Gemeinde

-   Entstehen der gemeindlichen Bestattungspflicht

-   Zweck der Regelung

-   Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gemeinde

-   Möglichkeit der Ersatzvornahme

Originär bestattungspflichtige Angehörige

-   Personenkreis

-   Reihenfolge

-   Minderjährigkeit

-   Leistungsfähigkeit

-   Zumutbarkeit

-   Exkurs: Ordnungswidrigkeiten

 Vornahme der Bestattung als Aufgabe der Gemeinde

-   Gemeindliche Ermittlungspflicht

-   Einzuhaltende Fristen

-   Zulässige Bestattungsarten

-   Ort der Bestattung

-   Umfang der Bestattung

-   Berücksichtigung von Wünschen

-   Beauftragung von Bestattungsunternehmen durch die Gemeinde

 Erstattung der Kosten durch die Bestattungspflichtigen

-   Erstattungspflichtige Personen

-   Rechtsfehlerfreie Auswahl der Erstattungspflichtigen

-   Geltendmachung durch Leistungsbescheid

-   Vollstreckung des Leistungsbescheids

-   Verjährung des Erstattungsanspruchs

Rückforderung der Kosten von den Erben und Anderen

-   Rechtsgrundlagen für die Rückforderung

-   Geltendmachung der Forderung

Kurzbeschreibung

Seitdem das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg nicht mehr verlangt, dass die gemeindliche Bestattung im Wege der Ersatzvornahme erfolgen muss, eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Gemeinde, wie sie der Aufgabe, für die Bestattung Verstorbener sorgen zu müssen, nachkommen kann. Dies gilt auch nach der Novellierung der Bestattungsvorschriften durch das Änderungsgesetz vom 20. Juni 2018 (Nds. GVBl. S. 117) weiterhin. Wie die Bestattung durch die Gemeinde im vereinfachten Verfahren rechtssicher erledigt werden kann, wird in dem Seminar ausführlich erörtert und anhand von Mustertexten exemplarisch dargestellt. In diesem Zusammenhang stellen sich einige Fragen, u.a.:  

  •   Wann muss die Gemeinde für die Bestattung sorgen?
  •   Welche Angehörigen müssen originär für die Bestattung sorgen?
  •   Wann sind Angehörige von der Bestattungspflicht befreit?
  •   Kann die gemeindliche Bestattung auch als Ersatzvornahme erfolgen?      
  •   Muss die Gemeinde Bestattungswünschen nachkommen?
  •   Darf die Gemeinde die einfachste und billigste Bestattungsform wählen?
  •   Wie sollte die Gemeinde Aufträge an Bestattungsunternehmen vergeben?
  •   Wer erstattet der Gemeinde die ihr entstandenen Bestattungskosten?
  •   Darf die Gemeinde Kostenerstattungspflichtige beliebig auswählen?
  •   Unterliegt die Kostenerstattung der Verjährung?
  •   Kann der Leistungsbescheid auch an nicht Bestattungspflichtige gerichtet werden?
  •   Wer haftet der Gemeinde außer den Bestattungspflichtigen für ihre Kosten?

 Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der Teilnehmer/innen behandelt.

Details

Seminar
Bestattung durch die Gemeinde - leicht gemacht
ID
0001404
Termin
24.06.2020 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
24.06.2020 - 10:00 Uhr
Ort
Haus des Landessportbundes
Kategorie
Recht

Preis

290,00 Euro (USt. befreit) - Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
390,00 Euro (USt. befreit) - Andere
50,00 Euro (USt. befreit) inkl. 19% MwSt - Auszubildende#442885610