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Online-Seminar: Kindeswohlgefährdung vermeiden

Prof. Dr. Jan Kepert

Ihr Dozent bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

Sowohl bei der Gefährdungseinschätzung nach § 8 a SGB VIII wie auch bei der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und dem familiengerichtlichen Verfahren nach § 1666 BGB sind Entscheidungen zu treffen, die eine  vielschichtige Fallbeurteilung erforderlich machen. Zentrales Element ist dabei der Begriff der Kindeswohlgefährdung. Mit Beschluss von Februar 2019 hat jüngst der Bundesgerichtshof die Maßstäbe neu justiert, welche für die Bestimmung des Gefahrenbegriffs und die auf Rechtsfolgenseite zu treffenden Maßnahmen entscheidungserheblich sind. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob auf eine Kindeswohlgefährdung mit ambulanten Maßnahmen im Einverständnis der Eltern oder stationären Maßnahmen nach einem Sorgerechtsentzug zu reagieren ist. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die einzuhaltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Das Online-Seminar richtet sich an alle Akteure, welche mit dem Kinderschutz befasst sind. Ziel ist es, den Teilnehmenden die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Kinderschutz zu vermitteln und einen Praxistransfer herzustellen.

Seminarinhalt

  1. Kindeswohlgefährdung vermeiden als oberstes Ziel
  2. Gefährdungseinschätzung nach § 8 a SGB VIII
  3. Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
  4. Begriff der Kindeswohlgefährdung
  5. Beschluss des BGH vom Februar 2019
  6. Gefahrenbegriff
  7. Rechtsfolgenseite
  8. Ambulante / stationäre Maßnahmen
  9. Fragerunde und Zusammenfassung

Details

Seminar
Online-Seminar: Kindeswohlgefährdung vermeiden - Beschluss des BGH vom Februar 2019 und seine Auswirkungen
ID
0001445
Termin
30.07.2020 - von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Anmeldeschluss
30.07.2020 - 10:00 Uhr
Ort
Internet
Kategorie
Sozialrecht und Wohnen

Preis

190,00 Euro (USt. befreit) - Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
390,00 Euro (USt. befreit) - Andere
150,00 Euro (USt. befreit) - Auszubildende