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Beseitigung baurechtswidriger Zustände

Dipl.-Ing. TU u. M.B. Harald Toppe

Ihr Dozent bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

In der Praxis werden die Bauaufsichtsbehörden kontinuierlich mit baurechtswidrigen Verhältnissen konfrontiert. Neben ihrer Aufsichtspflicht kommen diese auch ohne ihr Zutun „auf den Tisch“, sei es durch Nachbarn, die Gemeinde oder Dritte.

Es sind komplexe Verfahren, die nicht nur ein hohes Maß an verwaltungsrechtlicher Sicherheit, sondern auch ein adäquates Eingehen auf die Betroffenen erfordern. Nicht selten stehen besondere Betroffenheiten und menschliche Schicksale dahinter.

Der Erfolg wird maßgeblich durch die Qualität der Ermittlungen und der Vorüberlegungen zu ob und wie des Vorgehens bestimmt.

Seminarinhalt

  • Was sind baurechtswidrige Zustände?

  • Welche Interessengruppen bestimmen die Qualität der Baurechtswidrigkeit?

  • Welche Pflichten haben dazu die Bauaufsichtsbehörden?

  • Wie werden Dringlichkeiten eingeschätzt und Prioritäten gesetzt?

  • Wie vermeiden Sie es, sich in Nachbarstreitigkeiten hineinziehen zu lassen?

  • Wie bestimmen Sie den Umfang der Gefahr?

  • Welche Mittel stehen im Bauordnungsrecht zur Verfügung und wie werden diese durch das Polizeirecht ergänzt?

  • Nach welchen Kriterien wählen Sie das „geeignetste“ Mittel aus?

  • In wieweit müssen Sie Austauschmittel akzeptieren?

  • Welches sind die geeignetsten Vorgehensweisen?

  • Wie setzen sie sich effektiv durch?

  • Wie werden die entsprechenden Bescheide tenoriert und begründet?

  • Wie gestalten sie das verwaltungsgerichtliche Verfahren?

  • Wie bestimmen und begründen Sie die Kosten und wer hat diese zu tragen?

  • Wie gestalten sie datenschutzrechtliche Ansprüche?

  • Fragen der Teilnehmer

  • Aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung

Details

Seminar
Beseitigung baurechtswidriger Zustände
ID
0001486
Termin
16.11.2020 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
16.11.2020 - 10:00 Uhr
Ort
Haus des Landessportbundes
Kategorie
Planen und Stadtentwicklung

Preis

325,00 Euro (USt. befreit) - Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
490,00 Euro (USt. befreit) - Andere
250,00 Euro (USt. befreit) - Auszubildende