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Novelle SGB VIII: Kinderschutz und Datenschutz

Prof. Dr. Jan Kepert

Ihr Dozent bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

Sowohl bei der Gefährdungseinschätzung nach § 8 a SGB VIII wie auch bei der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und dem familiengerichtlichen Verfahren nach § 1666 BGB sind Entscheidungen zu treffen, die eine  vielschichtige Fallbeurteilung erforderlich machen. Zentrales Element ist dabei der Begriff der Kindeswohlgefährdung. Mit Beschluss von Februar 2019 hat jüngst der Bundesgerichtshof die Maßstäbe neu justiert, welche für die Bestimmung des Gefahrenbegriffs und die auf Rechtsfolgenseite zu treffenden Maßnahmen entscheidungserheblich sind. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob auf eine Kindeswohlgefährdung mit ambulanten Maßnahmen im Einverständnis der Eltern oder stationären Maßnahmen nach einem Sorgerechtsentzug zu reagieren ist. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die einzuhaltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Das Online-Seminar richtet sich an alle Akteure, welche mit dem Kinderschutz befasst sind. Ziel ist es, den Teilnehmenden die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Kinderschutz zu vermitteln und einen Praxistransfer herzustellen.

Seminarinhalt

  1. Kindeswohlgefährdung vermeiden als oberstes Ziel
  2. Gefährdungseinschätzung nach § 8 a SGB VIII
  3. Begriff der Kindeswohlgefährdung
  4. Datenschutz vs. Kindesschutz?
  5. Hilfeplanverfahren
  6. Übermittlungspflicht an das Familiengericht
  7. Insbesondere: §§ 8 a, 42, 50 SGB VIII und §§ 4, 5 KKG
  8. Austausch und Zusammenfassung

Details

Seminar
Novelle SGB VIII: Kinderschutz und Datenschutz - Wichtige Neuerungen für 2021 durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
ID
0001518
Termin
04.03.2021 - von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Anmeldeschluss
04.03.2021 - 09:30 Uhr
Ort
Internet
Kategorie
Sozialrecht und Wohnen

Preis

325,00 Euro (USt. befreit) - Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
590,00 Euro (USt. befreit) - Andere
190,00 Euro (USt. befreit) - Auszubildende