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Online-Seminar: Baulandmobilisierungsgesetz – Novelle des BauGB und der BauNVO

Dr. Jens Wahlhäuser

Ihr Dozent bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

Bezahlbarer Wohnraum „die soziale Frage unserer Zeit“. Ein wesentlicher Grund dafür ist ein Mangel an verfügbarem und bezahlbarem Bauland.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 sieht vor, dass die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden sollen. Hierzu strebt die Bundesregierung an, das Bauplanungsrecht weiter zu verbessern. Insbesondere sollen durch Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bauplanungsrecht gestärkt werden, damit die Gemeinden einfacher Bauland mobilisieren und um die Möglichkeiten des Flächenzugriffs der Gemeinden gestärkt werden können.

Der Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland („Baulandmobilisierungsgesetz“) wurde im November 2020 von der Bundesregierung beschlossen und befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Es soll voraussichtlich noch im Frühjahr 2021 in Kraft treten. Die Neuregelungen beruhen im Wesentlichen auf den Empfehlungen der Expertenkommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission), die im Juli 2019 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt hat.

Im Seminar werden alle wichtigen Neuerungen der BauGB-Novelle 2020 vorgestellt. Die notwendigen Erläuterungen sollen u. a. mit Hilfe ergänzender Informationen zu den Gründen für die Änderungen und den damit verbundenen Zielsetzungen gegeben werden.

Seminarinhalt

Stärkung der Innenentwicklung

•          Stärkung der Bauleitplanung für Wohnbauvorhaben

•          Erleichterungen für Befreiungen bei Wohnbauvorhaben (§ 31 Absatz 2 BauGB)

•          Erleichterungen vom Gebot „des Sich Einfügens“ bei § 34 Absatz 3a BauGB

•          Ausgestaltung der Maßobergrenzen in § 17 BauNVO als Orientierungswerte

Sektoraler Bebauungsplan für den sozialen Wohnungsbau (§ 9 Absatz 2d BauGB)

„Verlängerung“ von § 13b BauGB

•          Anwendungsvoraussetzungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zu § 13a und § 13b BauGB

•          Zeitliche Geltungsdauer

Erleichterungen für Wohnbauvorhaben im Außenbereich (§ 35 Absatz 4 BauGB)

•          … bei der Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden

•          … bei der Errichtung von Wohnungen je Hofstelle (Anhebung der Zahl der zulässigen Wohnungen)

•          … beim Ersatzneubau mängelbehafteter Gebäude

Einführung eines neuen Baugebietstyps („Dörfliches Wohngebiet“) in die BauNVO

Verbesserung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung von Vorkaufsrechten

•          Dringender Wohnbedarf in einer Gemeinde als Wohl der Allgemeinheit

•          Innenentwicklung als Allgemeinwohlgrund

•          Ausübung bei städtebaulichen Missständen

•          Ausübung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

Weitere städtebauliche Regelungen

•          „Milieuschutz“

•          „Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen“

Bessere Abstimmung von Immissionsschutz und Bauleitplanung

Sonstige aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen

•          Unionsrechtliche Anforderungen in Bezug auf die Steuerung des Einzelhandels

•          Länderöffnungsklausel für (Mindest)abstandsregelungen bei der Errichtung von Windenergieanlagen, „robustere Planung von Windenergieanlagen“

•          Verlängerung der Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes auch in Bezug auf das BauGB und ROG

Details

Seminar
Online-Seminar: Baulandmobilisierungsgesetz – Novelle des BauGB und der BauNVO
ID
0001533
Termin
22.04.2021 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
22.04.2021 - 10:00 Uhr
Ort
Internet
Kategorie
Städtebaurecht

Preis

325,00 Euro (USt. befreit) Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
490,00 Euro (USt. befreit) Andere
250,00 Euro (USt. befreit) Auszubildende