Stärkung der Innenentwicklung
• Stärkung der Bauleitplanung für Wohnbauvorhaben
• Erleichterungen für Befreiungen bei Wohnbauvorhaben (§ 31 Absatz 2 BauGB)
• Erleichterungen vom Gebot „des Sich Einfügens“ bei § 34 Absatz 3a BauGB
• Ausgestaltung der Maßobergrenzen in § 17 BauNVO als Orientierungswerte
Sektoraler Bebauungsplan für den sozialen Wohnungsbau (§ 9 Absatz 2d BauGB)
„Verlängerung“ von § 13b BauGB
• Anwendungsvoraussetzungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zu § 13a und § 13b BauGB
• Zeitliche Geltungsdauer
Erleichterungen für Wohnbauvorhaben im Außenbereich (§ 35 Absatz 4 BauGB)
• … bei der Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden
• … bei der Errichtung von Wohnungen je Hofstelle (Anhebung der Zahl der zulässigen Wohnungen)
• … beim Ersatzneubau mängelbehafteter Gebäude
Einführung eines neuen Baugebietstyps („Dörfliches Wohngebiet“) in die BauNVO
Verbesserung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung von Vorkaufsrechten
• Dringender Wohnbedarf in einer Gemeinde als Wohl der Allgemeinheit
• Innenentwicklung als Allgemeinwohlgrund
• Ausübung bei städtebaulichen Missständen
• Ausübung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
Weitere städtebauliche Regelungen
• „Milieuschutz“
• „Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen“
Bessere Abstimmung von Immissionsschutz und Bauleitplanung
Sonstige aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen
• Unionsrechtliche Anforderungen in Bezug auf die Steuerung des Einzelhandels
• Länderöffnungsklausel für (Mindest)abstandsregelungen bei der Errichtung von Windenergieanlagen, „robustere Planung von Windenergieanlagen“
• Verlängerung der Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes auch in Bezug auf das BauGB und ROG