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Praxisseminar für Bauherrn und Bauleiter

Dr. Julianne Hoffmann

Ihre Dozentin bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

Der Erfolg eines Bauvorhabens hängt nicht zuletzt auch wesentlich vom Bauherren und dessen Bauleiter ab.

In einer kurzen Einführung werden die wesentlichen Rechtsvorschriften und deren Zusammenspiel erörtert.

Im Anschluss daran werden "Zuständigkeiten" erörtert: Wofür sind kommunale Mitarbeiter:innen, wofür der Architekt und der Bauherr verantwortlich?

Dieses Seminar befasst sich daher mit den Aufgaben des Bauherrn und dessen Bauleiter in den wesentlichen Abschnitten des Bauvorhabens und untersucht, welche Steuerungsmöglichkeiten der Bauherrn/ Bauleiter bei Schwierigkeiten im Bauablauf hat.

Schließlich werden Tipps zur Haftungsvermeidung gegeben.

Seminarinhalt

I. Grundlagen: Zusammenspiel von VOB/B, BGB und weiterem Vertragsrecht - Was wichtig ist...

II. Zuständigkeiten: Was darf die "Verwaltung", was darf der Architekt, was der Bauleiter?

III.Vertragspflichten/Mitwirkungshandlungen/ Obliegenheiten des Bauherren aus juristischer Sicht

II. Bauherrenaufgaben und Steuerungsmöglichkeiten beim Vertragsschluss

III. Bauherren-/ Bauleiteraufgaben bei Nachträgen


1. Herangehensweise an eine Schlussrechnung

2. Mengenänderung bei Einheitspreisverträgen und bei Pauschalpreisverträgen § 2 Abs. 3 VOB/B

3. Änderungen des Bauentwurfs und zusätzliche Leistung § 2 Abs. 5/ § 2 Abs. 6 VOB/B

4. Nachtragsvermeidung im Vorfeld der Bauvergabe

5. Bauverzögerungen § 6 Abs. 6 VOB/B, § 642 BGB, § 2 Abs. 5,6 VOB/B

IV. Bauherren-/ Bauleiteraufgaben und Steuerungsmöglichkeit bei Bauzeitverzögerungen

V. Bauherren-/ Bauleiteraufgaben und Steuerungsmöglichkeit bei der Abnahme

VI. Vermeidung von Haftungskonstellationen

Details

Seminar
Praxisseminar für Bauherrn und Bauleiter - Zuständigkeiten, Steuerung und Haftungsvermeidung
ID
0001668
Termin
01.02.2022 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
01.02.2022 - 10:00 Uhr
Ort
Online-Seminare für Nordrhein-Westfalen
Kategorie
Bauordnung

Preis

395,00 Euro (USt. befreit) - Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
590,00 Euro (USt. befreit) - Andere
250,00 Euro (USt. befreit) - Auszubildende