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Online - Seminar: Klimaschutz in der Bauleitplanung, Einsatz erneuerbarer Energien

Dr. Jens Wahlhäuser

Ihr Dozent bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

Extreme Wetterereignisse wie Starkregenereignisse, Hitze- und Dürreperioden haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Von ihren Auswirkungen sind Städte und Gemeinden besonders betroffen und stehen vor allem vor der Herausforderung, die Stadt- und Raumstrukturen an die Klimaveränderungen anzupassen. Zudem soll im Jahr 2035 der Strombedarf nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dabei kommt der Windenergie an Land eine Schlüsselrolle zu: die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land soll von aktuell 56 GW auf 115 in 2030, 157 GW in 2030 und 160 GW in 2040 steigen.

Verabschiedet ist das sog. „Wind-an-Land-Gesetz“, wonach die Länder verpflichtet werden, bis 2026 bzw. 2032 einen bestimmten Anteil ihrer Landesfläche für die Windenergie bereitzustellen („2%-Ziel“). Um diese Flächenziele zu erreichen, müssen auch die Planungsprozesse beschleunigt werden. Hier sind wiederum die Städte und Gemeinden in besonderer Weise gefordert, weil sie durch ihre Bauleitplanung die benötigten Flächen zur Verfügung stellen müssen.

Abgerundet wird das Seminar mit einem Ausblick auf das BauGB 2022/2023.

Seminarinhalt

  • Klimabezogene Planungsinstrumente
  • Klimabezogene Festsetzungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung
  • Hochwasserschutz in der Bauleitplanung und hochwasserspezifische Festsetzungsmöglichkeiten
  • Steuerungsmöglichkeiten der Windenergie durch die Bauleitplanung
  • Vorstellung der Neuregelungen des „Wind-an-Land-Gesetzes“ und den Auswirkungen auf die Bauleitplanung
  • Handlungsempfehlungen für Kommunen
  • BauGB 2022/2023
  • Austausch und Zusammenfassung

Details

Seminar
Online - Seminar: Klimaschutz in der Bauleitplanung, Einsatz erneuerbarer Energien - BauGB 2022/2023
ID
0001837
Termin
13.02.2023 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
13.02.2023 - 10:00 Uhr
Ort
Online-Seminare für Deutschland

Preis

395,00 Euro (USt. befreit) - Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
590,00 Euro (USt. befreit) - Andere
250,00 Euro (USt. befreit) - Auszubildende