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Die Forderungspfändung durch die Vollstreckungsbehörde

Dipl.-Rechtspflegerin Nina Frankenberg

Ihre Dozentin bei diesem Seminar

Kurzübersicht

Bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen nimmt die Vollstreckungsbehörde eine Doppelfunktion ein, sie ist Gläubigerin und „Vollstreckungsgericht“ zugleich.

Es gelten besondere Anforderungen an die vorherige Recherche (u.a. an die Vermögensauskunft).

  • Welche Anordnungen, insbesondere bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und der Kontenpfändung, trifft die Vollstreckungsbehörde deshalb selbst?

  • Wie muss beispielsweise die Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten nach § 850c Abs. 6 ZPO angeordnet und begründet werden?

  • Wie die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen/Sozialleistungen nach § 850e Nr. 2, 2a ZPO?

  • Was gibt es für besondere Freigaben bei der Kontopfändung, die der/dieSchuldner/in beantragen kann und wie verfährt man damit?

Seminarinhalt


  •  Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (aktuelles amtliches Formular)

  • Gläubigerrecherchen

  •  Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten anordnen, teilweise Nichtberücksichtigung berechnen

  •  Zusammenrechnung von mehreren Arbeitseinkommen anordnen

  •  Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen anordnen

  • Zusammenrechnung von mehreren Sozialleistungen anordnen

  •  Anordnungen bei der Kontopfändung

  • Freigabeanträge bei der Kontopfändung bearbeiten

Details

Seminar
Die Forderungspfändung durch die Vollstreckungsbehörde - Anordnungen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
ID
0002166
Termin
17.06.2024 - von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss
17.06.2024 - 13:00 Uhr
Ort
Online-Seminare für Deutschland

Preis

295,00 Euro (USt. befreit) Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
590,00 Euro (USt. befreit) Andere
250,00 Euro (USt. befreit) Auszubildende