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Spielhallen, Wettbüros und andere städtebaulich problematische Vergnügungsstätten

Kurzbeschreibung

Vergnügungsstätten sind Gewerbebetriebe besonderer Art, die zwar auf der einen Seite einen durchaus beachtlichen Wirtschaftsfaktor darstellen, die aber auf der anderen Seite die Städte und Gemeinden oft vor vielfältige und schwierige Herausforderungen stellen. Straßenzüge und ganze Quartiere geraten in Verruf, Anwohner protestieren, „Trading-Down- Prozesse gefährden Innenstädte und Ortskerne, aber auch Gewerbegebiete; und auch die Presse findet aufregende Schlagzeilen.

Seminarinhalt

Steuerung städtebaulich problematischer Vergnügungsstätten in der kommunalen Praxis

Der Begriff „Vergnügungsstätte“ und seine Abgrenzung zu anderen Nutzungen;
Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen außerhalb des Städtebaurechts;
Zusammenspiel von Bau-, Gewerbe-, Gaststätten- und Ordnungsrecht

Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen bei den Vergnügungsstätten;
ihre Erscheinungsformen und ihr „Nährboden“;
Störpotentiale der einzelnen Arten von Vergnügungsstätten

Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vernügungsstätten
in den verschiedenen Baugebieten und
im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)

Die Möglichkeiten der planerischen Steuerung von Vergnügungsstätten
in Bebauungsplangebieten nach § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO und
im unbeplanten Innenbereich durch einfache Bebauungspläne nach § 9 Abs. 2 a) u. 2 b) BauGB

Vergnügungsstättenkonzepte als notwendige Grundlagen der planerischen Steuerung
Notwendigkeit einer Bestands- und Funktionsanalyse;
Steuerungsstrategien
mögliche Bausteine und notwendige Inhalte der Konzepte – Paxisbeispiele

Details

Seminar
Spielhallen, Wettbüros und andere städtebaulich problematische Vergnügungsstätten - Planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten
ID
0001047
Termin
27.03.2014 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
27.03.2014 - 10:00 Uhr
Ort
Stadthotel am Römerturm

Preis

250,00 Euro (USt. befreit) Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
370,00 Euro (USt. befreit) Andere
50,00 Euro (USt. befreit) Auszubildende