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Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

Seminarinhalt

Systematik der Sonderbauvorschriften für Versammlungsstätten, Messehallen, Gaststätten

Grundsätzliche Regelungen für Sonderbauten
• Legaldefinition der Sonderbauten
• Besondere Anforderungen oder Erleichterungen
• Abweichung von rechtlichen Vorschriften
• Abweichung von Technischen Baubestimmungen
• Anwendung der Vorschriften auf bestehende Beherbergungsstätten, Prüfungen

Aufbau und Systematik der MStättV
• Überblick über den Aufbau der Verordnung
• Schutzziele
• Anwendungsbereich; Begriffe

Allgemeine Bauvorschriften
• Bauteile und Baustoffe
• Führung der Rettungswege
• Bemessung der Rettungswege
• Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher

Technische Einrichtungen
• Sicherheitsbeleuchtung
• Rauchableitung, Brandmeldeanlagen
• Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen
• Wiederkehrende Prüfung

Besondere Bauvorschriften
• Großbühnen, Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Plätzen
• Zusätzliche Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungswegepläne, Gastspielprüfbuch

Betriebsvorschriften
• Pflichten der Betreiber
• Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
• Brandschutzordnung und Feuerwehrpläne
• Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst
• Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst
• Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten, Prüfungen

Kurzbeschreibung

Im Unterschied zu regulären Bauwerken werden bei Versammlungsstätten erhöhte Anforderungen an den Brandschutz sowie die Flucht- und Rettungswege gestellt.

Die Vorschriften der Sonderbauverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gelten für den Bau und Betrieb von:
„1. Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben;
2. Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht;
3. Sportstadien, die mehr als 5 000 Besucher fassen.“

Schwerpunkte des Seminars sind u. a.:
  • Die Systematik der Regelungen über Sonderbauten,
  • der Bau und Betrieb von Mehrzweckhallen, Sportstadien und Messehallen,
  • die Bemessung und Führung der Rettungswege,
  • die Anforderungen an die sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung,
  • die Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik sowie
  • die Pflichten der Veranstalter.

Details

Seminar
Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
ID
0001108
Termin
27.10.2014 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
27.10.2014 - 10:00 Uhr
Ort
Köln

Preis

50,00 Euro (USt. befreit) Auszubildende
390,00 Euro (USt. befreit) Andere
250,00 Euro (USt. befreit) Bedienstete der öffentlichen Verwaltung