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Online - Seminar: Windkraftanlagen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Janko Geßner

Ihr Dozent bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

Das BauGB 2022 und 2023 bietet vielfältige Änderungen und Möglichkeiten, den Einsatz erneuerbarer Energien weiter auszubauen.

Was bedeuten die beabsichtigten Neuregelungen für die Kommunen? Es stellen sich etliche Fragen: Welche Auswirkungen haben die neuen rechtlichen Vorgaben für bestehende Windenergie-Planungen der Kommunen? Muss neu geplant werden – und wenn ja, wer darf noch planen? Welche Übergangsregelungen gelten für in Kraft befindliche Pläne? Können Kommunen noch die Windenergie planerisch steuern und unter welchen Voraussetzungen? Sind Veränderungssperren noch zulässig?

Und nicht zuletzt: Wie können Kommunen und Ihre Bürger an Windparkplanungen finanziell beteiligt werden und lohnt sich das?

In unserem Online-Seminar wollen wir die Änderungen des BauGB 2022 und 2023 vorstellen, bewerten und besprechen, was das für die kommunale Windenergiesteuerung bedeutet.

 

Seminarinhalt

  • BauGB 2022 und 2023 - Zusammenfasser Überblick
  • § 35 BauGB im Einzelnen – verpflichtende Flächenvorgaben für die Bundesländer und Neuregelungen zur Raumplanung und zur Privilegierung von Windenergieanlagen
  • Auswirkung der Flächenvorgaben auf die Kommunen
  • Konsequenzen für bestehende und künftige kommunale Windenergieplanungen:
  • Übergangsregelungen und Fristen
  • Vorgaben für Neuplanungen und kommunale Steuerungsmöglichkeiten
  • Bestandsschutz für „Altplanungen“?
  • Veränderungssperren und andere Plansicherungsinstrumente
  • Finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Windenergieprojekten
  • Fazit und Ausblick, gemeinsame Diskussion

Details

Seminar
Online - Seminar: Windkraftanlagen - Planung und finanzielle Beteiligung
ID
0001985
Termin
21.11.2023 - von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
21.11.2023 - 09:30 Uhr
Ort
Online-Seminare für Deutschland
Kategorie
Städtebaurecht

Preis

395,00 Euro (USt. befreit) Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
590,00 Euro (USt. befreit) Andere
250,00 Euro (USt. befreit) Auszubildende