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Online - Seminar: Die Forderungspfändung durch die Vollstreckungsbehörde

Dipl.-Rechtspflegerin Nina Frankenberg

Ihre Dozentin bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

Bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen nimmt die Vollstreckungsbehörde eine Doppelfunktion ein, sie ist Gläubigerin und „Vollstreckungsgericht“ zugleich. Es gelten besondere Anforderungen an die vorherige Recherche (u.a. an die Vermögensauskunft).

  • Welche Anordnungen, insbesondere bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und der Kontenpfändung, trifft die Vollstreckungsbehörde deshalb selbst?
  • Wie muss beispielsweise die Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten nach § 850c Abs. 6 ZPO angeordnet und begründet werden, wie die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen/Sozialleistungen nach § 850e Nr. 2, 2a ZPO?
  • Was gibt es für besondere Freigaben bei der Kontopfändung, die der/die Schuldner/in beantragen kann und wie verfährt man damit?

Seminarinhalt

• Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (aktuelles amtliches Formular)

• Gläubigerrecherchen

• Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten anordnen, teilweise Nichtberücksichtigung berechnen

• Zusammenrechnung von mehreren Arbeitseinkommen anordnen

• Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen anordnen

• Zusammenrechnung von mehreren Sozialleistungen anordnen

• Anordnungen bei der Kontopfändung

• Freigabeanträge bei der Kontopfändung bearbeiten

Details

Seminar
Online - Seminar: Die Forderungspfändung durch die Vollstreckungsbehörde - und die damit verbundenen sinnvollen Anordnungen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
ID
0002477
Termin
19.02.2026 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
19.02.2026 - 10:00 Uhr
Ort
Online-Seminare für Deutschland

Preis

395,00 Euro (USt. befreit) Bedienstete der öffentlichen Verwaltung