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NEU Online - Seminar: Grundlagen der Zulassung und Steuerung von Einzelhandel

Rechtsanwalt und Fachanwalt Béla Gehrken

Ihr Dozent bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

​Für den Städtebau sind die Zulassung und Steuerung von Einzelhandelsvorhaben Themen von besonderer Bedeutung.

Einzelhandel prägt auch in Zeiten des Online-Handels die Zentren der Gemeinden.

Die Nahversorgung der Bevölkerung ist ein wesentliches Element der Stadtentwicklung. Zur Standortsteuerung von Einzelhandelsbetrieben stellen Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO) Instrumente zur Verfügung.

Der rechtssichere Einsatz dieser Instrumente ist für Einsteiger und erfahrene Praktiker häufig mit Problemen verbunden.

Das Seminar soll insbesondere für Einsteiger die wesentlichen Grundlagen vermitteln und die aktuelle Rechtslage anhand von praxisrelevanten Beispielen erläutern.

Eingegangen wird tagesaktuell auf die weiteren Änderungen des BauGB 2025 und 2026.

Seminarinhalt

Grundlagen und Grundbegriffe

Abgrenzung Bauplanungsrecht/Bauordnungsrecht

Verkaufsflächendefinition

Begriff der Großflächigkeit

Begriff des Einkaufszentrums

Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in Bebauungsplangebieten

Baugebietstypen

Ablauf von Bebauungsplanverfahren

Arten von Bebauungsplänen

Relevanz von Zielen der Raumordnung

Relevanz von Einzelhandelskonzepten

Bebauungspläne richtig lesen

Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB

Schädliche Auswirkungen i.S.v. § 34 Abs. 3 BauGB

Sortimentsänderungen/Nutzungsänderungen im Bestand

Taktisches Vorgehen

Bauvoranfrage vs. Bauantrag

Plansicherungsinstrumente (Zurückstellung, Veränderungssperre)

Ausblick auf das BauGB 2026

Details

Seminar
NEU Online - Seminar: Grundlagen der Zulassung und Steuerung von Einzelhandel - BauGB 2025 und kommende Änderungen
ID
0002634
Termin
26.01.2026 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
26.01.2026 - 10:00 Uhr
Ort
Online-Seminare für Deutschland
Kategorie
Bauordnungsrecht

Preis

395,00 Euro (USt. befreit) Bedienstete der öffentlichen Verwaltung