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NEU: Verkehrssicherungspflicht bei öffentlichen Verkehrsflächen

Prof. Dr. Michael Sauthoff

Ihr Dozent bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

​Das Seminar soll die Grundzüge und wichtige Einzelheiten an Hand neuer Rechtsprechung namentlich des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zu der Frage behandeln, wieweit der Anspruch von Verkehrsteilnehmer auf verkehrssichere Straßen geht und wie die verantwortliche Behörde dies sicherstellen kann. Herr Professor Sauthoff geht dabei ausführlich auf die aktuelle Rechtsprechung ein, so dass dieser Kurs auch als fresh-up für erfahrene Teilnehmende dienen kann.

Seminarinhalt


A.Rechtsgrundlagen

B.Verkehrssicherungspflichtiger

I.Wegerechtlich öffentliche Flächen, Abgrenzung zu Straßenbaulast

II.Tatsächlich öffentliche Verkehrsflächen

IIIKreuzungen

IVAnlieger

V.Einschaltung Dritter

C.Typisierende Merkmale einer VSP-Verletzung

I.Grund-Formel

II.Umfassende Interessen- und Güterabwägung

III.Geschützter Personenkreis

D.Einzelne Anforderungen bei öffentlichen Wegeflächen

I.Konkretisierung bei Straßen

II.Fahrbahn für Kfz-Verkehr

III.Gehweg

IV.Fahrradweg

V.Parkflächen

VI.Möblierung und Gestaltung besonderer Verkehrsflächen

VII.Baustellen und Baustraße

IX.Straßenbäume

X.Beleuchtung

XI.Kontrollen

E.Straßenreinigung

I. Straßenreinigung innerhalb der geschlossenen Ortslage

1. Inhalt der Verpflichtung

2Übertragung auf Anlieger bzw. Berechtigte an erschlossenen Grundstücken

3. Reinigungsgebühren

II. Reinigungs- und Winterdienstpflicht außerhalb der geschlossenen Ortslage

III.Reinigungspflichten nach anderen Gesetzen (Kfz-Fahrer und -Halter, Gemeinde, Feuerwehr, § 32 StVO, Straßenbaulast, Ausgleichansprüche)

Details

Seminar
NEU: Verkehrssicherungspflicht bei öffentlichen Verkehrsflächen - Prof. Sauthoff zur neuesten Rechtsprechung
ID
0002712
Termin
23.03.2027 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
23.03.2027 - 10:00 Uhr

Preis

425,00 Euro (USt. befreit) Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
2590,00 Euro (USt. befreit) Andere
350,00 Euro (USt. befreit) Auszubildende