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Kommune vor dem Verwaltungsgericht - mit VwGO-Novelle 2027

Dr. Stefanie Killinger LL.M.

Ihre Dozentin bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

​Frau Dr. Stefanie Killinger führt durch das verwaltungsgerichtliche Verfahren und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der Kommune als der beklagten Partei. Diese sollte aktiv und verfahrensgestaltend sein, beginnend mit der Antrags- oder Klageerwiderung. Die Reaktion auf gerichtliche Hinweise, Vergleichsangebote, Mediationsanfragen wird aus fachlicher, aber auch aus Kostensicht erörtert.

Das Verfahren läuft auf die mündliche Verhandlung zu, die eine Wundertüte sein kann.

Eine gute Vorbereitung ist selbstverständlich, aber auch während der Verhandlung besteht noch Raum zur Erörterung und zum Nachdenken über ein sachgerechtes, aber auch kostenbewusstes Prozessverhalten.

Schließlich soll noch die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und Vergleiche beleuchtet werden.

Es besteht Gelegenheit zum Austausch und natürlich zu Fragen – holen Sie für Ihre Kommune das Beste heraus

Die VwGO-Novelle 2027 wird mit den wesentlichen Neuerungen für die kommunale Praxis vorgestellt.

Seminarinhalt

VwGO - Novelle 2027 - Tagesaktuell eingearbeitet mit allen relevanten Änderungen

​Der typische Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.

Klagearten und Eilrechtsschutz – Prüfungsmaßstab und möglicher Vortrag.

Reaktionen auf gerichtliche Hinweise.

Die Erledigung des Verwaltungsakts während des Verfahrens, auch durch Aufhebung, und die Kostenfolge.

Der gerichtliche Vergleich – ein Vertrag, der gestaltet werden will.

Entscheidung ohne mündliche Verhandlung?

Die mündliche Verhandlung und deren Protokollierung.

Rechtsmittel.

Die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen.

Details

Seminar
Kommune vor dem Verwaltungsgericht - mit VwGO-Novelle 2027 - Kompaktkurs mit Frau Dr. Killinger
ID
0002788
Termin
17.02.2027 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
17.02.2027 - 10:00 Uhr

Preis

250,00 Euro (USt. befreit) Auszubildende
590,00 Euro (USt. befreit) Andere
425,00 Euro (USt. befreit) Bedienstete der öffentlichen Verwaltung