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Online - Seminar: Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvorsorge- und Grabpflegeverträge im SGB XII

Erster Beigeordneter Hans-Heiner Gotzen

Ihr Dozent bei diesem Seminar

Kurzbeschreibung

Im SGB XII wird Vorsorge für den Todesfall über § 33 Abs. 2 SGB XII bedarfserhöhend, über § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII einkommensmindernd oder über die vermögensrechtliche Schonung nach § 90 Abs. 3 SGB XII berücksichtigt. Das Thema gewinnt im Kontext der sozialhilferechtlichen Praxis gerade durch den Wunsch der Leistungsbegehrenden, frühzeitig Vorsorge zu treffen, immer mehr an Bedeutung. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hat durch zwei Grundsatzurteile (BSG vom 20.09.2023, Az. B 8 SO 19/22 R sowie B 8 SO 22/22 R) erstmals grundlegende Aussagen getroffen, die im Seminar beleuchtet und gesamtthematisch besprochen werden. Dabei wird insbesondere auch darauf eingegangen, wie überhaupt berücksichtigungsfähige Vorsorge für den Todesfall zivilrechtlich ausgestaltet sein muss, um sozialhilferechtlich anerkannt werden zu können. Fragen können gerne bereits im Vorfeld gestellt werden.

Seminarinhalt

Bestattungsvorsorge und Grabpflege als Schonvermögen nach § 90 Abs. 3 SGB XII

-          Bestattungsvorsorgeverträge und Abgrenzung zu anderen Gestaltungsformen der Vorsorge für spätere Bestattungen

-          Einordnung der Bestattungsvorsorgeverträge und Grabpflegeverträge in den Kontext des § 90 Abs. 3 SGB XII

-          Höhe der anzuerkennenden Vorsorgeverträge

-          Einzelfragen

Sterbegeldversicherungen als Ausdruck der Bestattungsvorsorge und Grabpflege nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII

Sterbegeldversicherungen als sozialhilferechtlich anzuerkennender Bedarf nach § 33 Abs. 2 SGB XII

Details

Seminar
Online - Seminar: Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvorsorge- und Grabpflegeverträge im SGB XII
ID
0002289
Termin
12.02.2025 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss
12.02.2025 - 10:00 Uhr
Ort
Online-Seminare für Deutschland

Preis

395,00 (USt. befreit) - Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
590,00 (USt. befreit) - Andere
250,00 (USt. befreit) - Auszubildende