Bitte aktivieren Sie JavaScript, damit die Seite funktioniert. Dozenten ▷ der Kommunalplusbildung im Überblick

Dozenten

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    Dr. Stefanie Killinger LL.M.

    Frau Dr. Killinger war zunächst Rechtsanwältin in Berlin, bevor sie im Jahr 2004 in Niedersachsen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und seit 2007 in der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Richterin tätig geworden ist. Stefanie Killinger übte auch verschiedene Aufgaben im Niedersächsischen Justizministerium im Rahmen von Abordnungen und im Beamtenstatus aus. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde sie zur Präsidentin des Verwaltungsgerichts Göttingen ernannt.



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    Prof. Dr. Martin Kment

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    Prof. Dr. Martin Kment, LL.M. (Cambridge),ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Umweltrecht an der Universität Augsburg und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht. Er ist Begründer des Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstags, Mitglied im Vorstand der Gesellschaft für Umweltrecht und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft. Seine Forschungsschwerpunkte sind breit gefächert: Sie liegen im Umwelt-, Planungs- und Infrastrukturrecht sowie im Energierecht und Verfassungsrecht. Neben zahlreichen Publikationen zu diesen Forschungsschwerpunkten hat Martin Kment auch zum Recht der Künstlichen Intelligenz mehrere Veröffentlichungen vorzuweisen. Im Vordergrund steht die Monografie mit dem Titel: „Künstliche Intelligenz und Algorithmen in der Rechtsanwendung“ aus dem Jahr 2022, erschienen im Verlag C. H. Beck.



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    Stefan Knauth

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    Amtmann a.D. 45 Jahre Berufserfahrung bei fünf Dienstherren in zwei Bundesländern (Rheinland-Pfalz und Hessen). Über 20 Jahre Kassenleiter, in Rh.-Pf. Leiter der Vollstreckungsstelle. Praktische Erfahrung im Bereich Forderungsmanagement, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Insolvenz bis zur Niederschlagung von Forderungen. Lehraufträge Gemeindewirtschaftsrecht - Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen (Verwaltungsschule BW Karlsruhe, bfw Heidelberg, Mannheim). 



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    Rechtsanwalt Michael Koblizek

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    Rechtsanwalt Michael Koblizek verbindet langjährige Erfahrung in renommierten Kanzleien mit praktischen Einblicken aus Inhouse-Tätigkeiten und der Startup-Beratung. Diese vielseitige Expertise im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht ermöglicht ihm, sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen praxisnahe, maßgeschneiderte und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu bieten.

    Sein Beratungsansatz deckt den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie ab – angefangen beim Grundstückserwerb und der Projektierung über die Konzeptionierung von Bauvorhaben, Genehmigungsverfahren und Vergabestrategien bis hin zur finalen Planung und baulichen Umsetzung, Betreuung und strategischen Exit-Planung. Besonders hervorzuheben ist dabei sein fundiertes technisches Know-how, das es ihm erlaubt, die Herausforderungen in allen Phasen des Projekts effizient zu meistern.

    Im Bereich Bau- und Architektenrecht unterstützt er bei der Vertragsgestaltung, im Mängelmanagement sowie in der Lösung von Bauablaufstörungen. Sein profundes Wissen im Vergaberecht befähigt ihn, öffentliche und private Ausschreibungen – auch auf EU-Ebene – rechtssicher zu begleiten. Zudem berät er kompetent im Immobilienrecht, wo er Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Bestandsverwaltungen betreut.

    Nach anwaltlicher Tätigkeit bei beim Marktführer im Bereich Bau- und Architektenrecht sowie Ausbildungsstationen in auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Sozietäten hat sich Rechtsanwalt Koblizek neben InHouse Beratung mit eigener Kanzlei Koblizek LEGAL. selbstständig gemacht.



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    Rechtsanwalt und Fachanwalt Nick Kockler

    Vita
    • Studium in Bonn
    • Rechtsanwalt seit 2011
    • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    • Partner der Kanzlei seit 2017
    • Lehrbeauftragter an der Universität Bonn
    • Autor zahlreicher Fachpublikationen
    • Autor der Kommentierung zu § 6 BauO NRW im BeckOK BauO
    • NRW Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Bergisch Gladbach


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    Leitende Kirchenrechtsdirektorin i.R Ulrike Kost

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    Leitende Kirchenrechtsdirektorin i.R., absolvierte ihre Ausbildung zur Volljuristin in Heidelberg, Karlsruhe und Los Angeles und ergänzte diese durch ein betriebswirtschaftliches Aufbaustudium.
    Danach arbeitete sie über 30 Jahre in zwei evangelischen Landeskirchen im Bereich Immobilienverwaltung und -aufsicht mit den Schwerpunkten Erbbaurecht und Aufbau eines professionellen Immobilienmanagements für Kirchengemeinden. Ihre Erbbaurechtserfahrungen sammelte sie zunächst in der Verantwortung für die größte evangelische erbbaurechtsgebende Stiftung mit über 10.000 Erbbaurechten in Heidelberg sowie zuletzt im Rahmen der kirchlichen Rechts-und Vermögensaufsicht über die Immobilien von 1.539 bayerischen Kirchengemeinden und deren Beratung im Landeskirchenamt München. Neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit war sie lange Jahre Mitglied und stellv. Vorsitzende der Grundstücks- und Baurechtskommission der EKD und begleitete in diesem Rahmen u.a. die bundesweite Entwicklung des Erbbaurechts und die Diskussionen zu einem einheitlichen Mustervertrag. In den neunziger Jahren leitete sie ehrenamtlich auch den Arbeitskreis Immobilienmanagement im Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. und entwickelte diesen über seinen klassischen Schwerpunkt Erbbaurecht hinaus zu weiteren stiftungsrelevanten Immobilienthemen.


    Bis heute ist ihr das Networking zum Thema Erbbaurecht mit Kommunen, Kirchen, Stiftungen und anderen Immobilienakteuren ein großes Anliegen, dem sie auch im Ruhestand gerne Zeit widmet.
    Durch ihre langjährige Tätigkeit als Dozentin für Erbbaurechtsseminare und Referentin für Inhouseseminare zum Erbbaurecht, die sie im Ruhestand fortführt, ist sie auch mit den aktuellen Fragestellungen von Kommunen, Kirchen und Stiftungen als Erbbaurechtsgeber vertraut sowie vieler anderer, die an ihren Seminaren teilnehmen wie z.B. Wohnbaugesell- schaften, Banker, Sachverständige für Immobilienbewertung, Notare, Rechtsanwälte und gewerbliche Immobilienunternehmen. Bei ihren Seminaren legt sie Wert darauf, nicht nur die Rechtsgrundlagen des Erbbaurechts sondern auch strategische Überlegungen und praktische Tipps für die Erbbaurechtsverwaltung zu vermitteln.



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    M.Sc. Tim Kreis

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    • Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der RWTH Aachen (M. Sc.)
    • Projektleiter bei der Prof. Schiffers BauConsult GmbH & Co. KG
    • Lehrbeauftragter an der RWTH Aachen im Bereich Baukalkulation
    • Autor beim Modul „Praxiswissen Baurecht“ (Wolters Kluwer) zum Bereich Baukalkulation


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    Dr. Joachim Kronisch

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    Dr. Joachim Kronisch ist Präsident des Verwaltungsgerichts und Vorsitzender Richter der für das öffentliche Baurecht zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin.

    Er ist Kommentator der Vorkaufsrechtsvorschriften im BauGB-Kommentar Brügelmann und Verfasser diverser Aufsätze u. a. zu den gemeindlichen Vorkaufsrechten.



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    Thomas Kusyk


    Thomas Kusyk arbeitet als Berater für den öffentlichen Sektor und ist Dozent für verschiedene Bildungseinrichtungen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte am Institut für Public Management (IPM) Berlin liegen im Bereich der Kalkulation verschiedener kommunaler Gebührentatbestände sowie der Kosten-Leistungs-Rechnung.



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    RA und Dipl.-Ing. Stefan Latosik

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    • Ingenieurstudium „Management für Bau, Immobilien und Infrastruktur“ an der Bauhaus-Universität Weimar, 2005 bis 2008
    • Projektsteuerung u. Baucontrolling bei ARCADIS Deutschland GmbH in München, 2008 bis 2009
    • Projektingenieur bei Linde AG (Engineering Division) in München, 2009 bis 2011
    • Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Hamburg, 2009 bis 2015
    • Projektentwickler bei der EBM Elb-Bau-Management GmbH in Hamburg, 2011 bis 2017
    • Referendariat am Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen u.a. bei einer Baukammer am LG Hamburg, der Vergabekammer Hamburg sowie bei Kapellmann, 2016 bis 2018
    • Dekra zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung seit 2019
    • Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2018


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    Mika Lübben

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    Mika Lübben, Marketing-Experte für Social Media und Agenturinhaber, entwickelt seit Jahren Strategien und Content-Systeme für digitale Sichtbarkeit. Gemeinsam mit Sascha Woll, der selbst zwölf Jahre im öffentlichen Dienst tätig war, führt er heute die Marketingagentur „SAMI
    Systems“. 



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    Dipl.-Verw.wirt Andre Lutz

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    Andre Lutz, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), ist 1975 in Bad Karlshafen geboren und lebt mit seiner Familie seit 2010 im Schaumburger Land in Niedersachsen.

    Seit 2003 ist er bei der Samtgemeinde Nenndorf (18.500 Einwohner, Landkreis Schaumburg, Niedersachsen) tätig. Nachdem er mehrere Stationen in den Bereichen Brandschutz, Standesamt, frühkindliche Bildung und Wahlen durchlaufen hat, wurde er 2013 Amtsleiter des Amtes für Bildung, Ordnung und Soziales.

    2014 ist er zum allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeistersberufen worden. Seit 2020 ist Andre Lutz Erster Samtgemeinderat in der Samtgemeinde Nenndorf und leitet den Fachbereich 1 mit den Abteilungen Personal, Digitalisierung und Organisation, Bildung und Soziales, sowie Bürgerservice.

    Im Jahr 2023 wurde Herrn Lutz in seiner Funktion als Erster Samtgemeinderat für seine Verdienste für die Freiwilligen Feuerwehren die Feuerwehr-Ehrenmedaille des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsens verliehen.



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    Sachv. Martin Lutz

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    Gebäudereinigermeister

    Staatlich geprüfter Reinigungs- und Hygienetechniker

    Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Gebäudereiniger-Handwerk (seit 2004)

    ​Seit 2002 Inhaber und Geschäftsführer „FIGR Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management GmbH“ (72555 Metzingen)

    ​Autor diverser Fachliteratur, u. a. „Handbuch Reinigungs- und Hygienetechnik“, „Praxisleitfaden Gebäudereinigung“, „Fachbuch Gebäudereinigung“

    Leiter der Vorbereitungslehrgänge für die Gesellen- und Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk (Träger: Fachakademie für Gebäudemanagement und Dienstleistungen e.V., Stuttgart/Köln).



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    Franziska Macuda

    Vita

    Franziska Macuda ist Verwaltungsfachwirtin und Beraterin im Geschäftsbereich Strategie-, Personal- und Organisationsberatung bei der OptiSo Unternehmensgruppe.

    Sie verfügt über langjährige praktische Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung mit dem Schwerpunkt Personal und Organisation.

    Ihre Aufgaben bei OptiSo umfassen Stellenbesetzungsverfahren, Stellenbewertungen, Organisationsuntersuchungen und Stellenbemessungen.

    Mit ihrer Expertise verbindet sie fundiertes Wissen mit praxisnaher Beratungserfahrung.



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    Dr. Tatiana Maruda

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    seit 2021

    Beraterin am IPO-IT GmbH in Berlin

    2009 2021

    Freiberufliche Beraterin und Dozentin im Bereich „Empirische Markt- und Sozialforschung“

    2015 2017

    Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Deutschem Institut für Urbanistik (difu) in Berlin

    2014

    Vertretungsprofessorin an Dualer Hochschule Baden-Württemberg in Karlsruhe

    2008

    Beraterin bei hfp Informationssysteme GmbH in Kelkhein im Bereich kommunale Finanzprüfung

    2004

    Promotion in VWL an der Universität Karlsruhe



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    Verwaltungsbetriebswirt VWA Dirk Meinders

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    Dirk Meinders ist Verwaltungsbetriebswirt (VWA) und verfügt über langjährige Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
    Von 2016 bis 2025 war er als Sachbearbeiter im Bereich Naturschutz und besonderer Artenschutz tätig, wo er fundierte Kenntnisse im Verwaltungs- und Umweltrecht sowie in der praktischen Umsetzung naturschutzrechtlicher Vorgaben erwarb.

    Seit 2025 leitet Dirk Meinders die Vergabestelle des Abfallwirtschaftsbetriebes. Zu seinen Aufgaben zählen das Vertragsmanagement, die Bearbeitung von Rechtssachen grundsätzlicher Bedeutung, die Betreuung vonPersonalangelegenheiten sowie die Assistenz der Geschäftsführung.



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    Rechtsanwalt Jonas Merk

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    Jonas Merk ist geschäftsführender Gesellschafter der Deutschen Erbbau GmbH und Rechtsanwalt in München.

    Jonas Merk hat Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften in München und Norwegen studiert, beschäftigt sich seit vier Jahren intensiv mit dem deutschen Erbbaurechtsmarkt und ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Artikel zum Erbbaurecht.



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    Prof. Dr. Henning Müller

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    Dr. Henning Müller ist Direktor des Sozialgerichts Darmstadt. Nach seiner Ernennung als Richter war er unter anderem als Präsidialrichter für IT und Organisation in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit und der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit tätig und verantwortete dort die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Dr. Müller ist Lehrbeauftragter der Hochschule Ludwigshafen und der Universität Marburg. Er ist Mitherausgeber des beckOGK-SGG, des jurisPK-Elektronischer Rechtsverkehr und der Zeitschriften Recht Digital (RDi) und Fachanwalt Arbeitsrecht (FA). Er ist Autor unter anderem des eJustice-Praxishandbuchs und betreibt unter www.ervjustiz.de einen Blog zum elektronischen Rechtsverkehr.



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    Dr. Jörg Niggemeyer

    Vita
    • Geboren 1976
    • Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
    • Erstes Staatsexamen 2002
    • Promotionsstudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
    • Wissenschaftlicher Referent am Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistags Nordrhein-Westfalen an der Universität Münster 2002 - 2004
    • Promotion zum Dr. jur. 2005
    • Referendariat am Landgericht Paderborn
    • Zweites Staatsexamen, Zulassung als Rechtsanwalt und Eintritt in die Sozietät 2006
    • Bestellung zum Notar 2013
    • Fachanwalt für Verwaltungsrecht, 2010


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    Dr. Carlo Piltz

    Vita

    Rechtsanwalt Dr. Carlo Piltz ist Partner der Kanzlei Piltz Legal, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®) sowie Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E). Er berät nationale und internationale Mandanten in Fragen des Datenschutzes, IT-Sicherheits- und IT-Rechts sowohl im Tagesgeschäft als auch bei komplexen Fallgestaltungen und Vertragsverhandlungen. Daneben ist er selbst als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Sowohl für die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes als auch das Berliner Landesdatenschutzgesetz war Dr. Carlo Piltz als Sachverständiger in den jeweiligen Parlamenten geladen. Er ist Teil der Schriftleitung der Fachzeitschrift „Privacy in Germany“ (PinG) und seit Ende 2019 Chefredakteur der Zeitschrift „Datenschutz-Berater“. Daneben betreibt er den Internetblog „De Lege Data“ zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Entwicklungen (www.delegedata.de) und kann auf zahlreiche Veröffentlichungen verweisen.